Über uns

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Die Kanzlei wurde im Jahr 2003 durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Bunk gegründet. Von Anfang an gehörte die Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zum festen Bestandteil des Kanzleikonzepts.

Während Herr Dr. Bunk aufgrund seiner Erfahrungen insbesondere im Bereich Insolvenzen, Sanierungen und Bankrecht sich vorwiegend mit diesen Bereichen beschäftigt (sowohl mit Fragen nationaler als auch grenzüberschreitender Insolvenzberatung), sind andere Mitarbeiter in der Beratung und Begleitung von Unternehmen aus und nach Polen, der Slowakei, Tschechien, Italien , Portugal, den USA, den VAE, Luxemburg, der Schweiz und China tätig.

Zum Konzept der Kanzlei gehört es, dass der für ein bestimmtes Land zuständige Mitarbeiter die jeweilige Landessprache zu beherrschen hat. Auf diese Weise sind die Kollegen in der Lage, bei der Beratung auf Originalquellen zurückzugreifen und im Bedarfsfall lokale Berater kurzfristig und ohne aufwendige Umwege einzuschalten. Um dies sicherzustellen wurde von Anfang an Wert auf die Bildung von lokalen Netzwerken gelegt. Derzeit kann die Kanzlei auf bewährte (durch regelmäßige Seminarveranstaltungen und Konsultationsgespräche gefestigte) Kooperationen nicht nur mit 15 ausländischen Industrie- und Handelskammern zurückgreifen, sondern auch auf ortsansässige Anwaltskanzleien in allen diesen Ländern.

 



Aktuell

Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen C-495/10) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG nicht auf Dienstleister anwendbar ist. Aus diesem Grund ist eine nationale Regelung, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters für Schäden durch ein von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwendetes fehlerhaftes Produkt vorsieht, neben der Herstellerhaftung nach der oben genannten Richtlinie zulässig. Allerdings muss für die Beteiligten die Möglichkeit unberührt bleiben, den Hersteller in Anspruch zu nehmen.

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