Forderungseinzug

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Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehört auch die Eintreibung von Forderungen für in- und ausländische Mandanten aller Größenordnungen und Branchen, insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und des sonstigen Wirtschaftsrechts. Hierbei werden wir vollumfänglich für Sie tätig. Wo es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wirken wir auf eine vorgerichtliche Streitbeilegung hin, wir zögern aber auch nicht die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck vor deutschen und ausländischen Gerichten durchzusetzen und die Forderung anschließend im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Bei bereits im Ausland erlangten Urteilen erwirken wir deren Anerkennung in Deutschland und betreiben die anschließende Zwangsvollstreckung.

Dabei wird routinemäßig vor Einleitung von gerichtlichen Schritten die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Streitgegners durch Einholung von Wirtschaftsauskünften überprüft, um wirtschaftlich sinnlose Klagen auszuschließen.
Wir befassen uns in erheblichem Umfang mit komplexen nationalen und grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten auf allen wirtschaftsrelevanten Gebieten, wobei unser Leistungsspektrum über die klassische Prozessvertretung weit hinausreicht. So unterstützen wir Sie bei Verhandlungen, führen auf Ihren Wunsch hin Vergleichsgespräche oder repräsentieren Ihre Interessen im Rahmen von Insolvenzverfahren bei Gläubigerversammlungen und in Gläubigerausschüssen.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bedienen wir uns bei Bedarf der Hilfe unseres umfangreichen Netzwerks an Partnerkanzleien.

 

Aktuell

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 06.03.2012 über die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH entschieden, wenn diese eine stillgelegte Gesellschaft wirtschaftlich neu gründen, die Neugründung aber gegenüber dem Registergericht nicht offenlegen.

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