EU: Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

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Laut der Europäischen Kommission haben rund eine Million kleinerer Unternehmen Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben. So werden Forderungen in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro jährlich unnötigerweise abgeschrieben, weil sich die

Unternehmen nicht auf kostspielige, undurchsichtige Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern einlassen wollen. Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben den Bürgern und Unternehmen die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen erleichtern.

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Aktuell

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 06.03.2012 über die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH entschieden, wenn diese eine stillgelegte Gesellschaft wirtschaftlich neu gründen, die Neugründung aber gegenüber dem Registergericht nicht offenlegen.

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