Am 26.06.2011 wurde durch den EU Ministerrat auf Ersuchen verschiedener Delegationen eine allgemeine Ausrichtung zu den beiden Entwürfen zu den Verordnungen über das EU-Patent abgegeben. Dem vorausgegangen war im Hinblick auf die Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes eine durch die bisher nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten Spanien und Italien eingereichte Klage beim Europäischen Gerichtshof. Spanien und Italien wenden sich mit dieser Klage gegen den Beschluss der übrigen 25 Mitgliedsstaaten zur „verstärkten Zusammenarbeit", der von diesen Ländern getroffen wurde, nachdem das EU – weite Gemeinschaftspatent Ende 2010 sm Widerstand Spaniens und Italiens scheiterte. Hauptstreitpunkt zwischen Italien und Spanien einerseits und den übrigen Mitgliedsstaaten andererseits ist dabei die vorgesehene Sprachenregelung.



