EU: Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

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Laut der Europäischen Kommission haben rund eine Million kleinerer Unternehmen Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben. So werden Forderungen in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro jährlich unnötigerweise abgeschrieben, weil sich die

Unternehmen nicht auf kostspielige, undurchsichtige Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern einlassen wollen. Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben den Bürgern und Unternehmen die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen erleichtern.

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EU: Die Einführung des einheitlichen EU- Patents rückt näher

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Am 26.06.2011 wurde durch den EU Ministerrat auf Ersuchen verschiedener Delegationen eine allgemeine Ausrichtung zu den beiden Entwürfen zu den Verordnungen über das EU-Patent abgegeben. Dem vorausgegangen war im Hinblick auf die Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes eine durch die bisher nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten Spanien und Italien eingereichte Klage beim Europäischen Gerichtshof. Spanien und Italien wenden sich mit dieser Klage gegen den Beschluss der übrigen 25 Mitgliedsstaaten zur „verstärkten Zusammenarbeit", der von diesen Ländern getroffen wurde, nachdem das EU – weite Gemeinschaftspatent Ende 2010 sm Widerstand Spaniens und Italiens scheiterte. Hauptstreitpunkt zwischen Italien und Spanien einerseits und den übrigen Mitgliedsstaaten andererseits ist dabei die vorgesehene Sprachenregelung. 

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Schutz geistigen Eigentums auf Messeausstellungen - außergerichtlich

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Die Ausstellung von Produkten auf internationalen Messen stellt einen entscheidenden Schritt bei der Eroberung fremder Märkte dar. Hier werden neue Produkte ausgestellt, Weiterentwicklungen vorgeführt und es wird versucht Messebesucher auf Produkte aufmerksam zu machen. Hierdurch werden aber genauso Konkurrenten auf die Produkte aufmerksam, die gegebenenfalls versuchen werden, einem neuen Unternehmen den Zugang zum Markt zu erschweren.
Auf Messeveranstaltungen wird daher häufig das Thema auf Nachahmungen und Plagiaten fallen. Inwiefern ein solcher Vorwurf dann tatsächlich gerechtfertigt ist, muss sich dann im Laufe des Verfahrens zeigen.

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Polen: Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz

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10/2007

Am 01.11.2007 trat die Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Rechtsschutz in Kraft. Ab sofort können Anmeldungen von Marken, Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmuster über das Internet vorgenommen werden, sowie Rechtsbehelfe hierüber eingelegt werden. Dies war bislang nur in Verfahren im Zusammenhang mit dem europäischen Patent vor dem polnischen Patent- und Markenamt möglich.
Allerdings gelten Dateien, die mit Viren behaftet sind oder unleserlich sind, als nicht zugegangen und begründen keine Priorität. Des Weiteren können Muster, die offensichtlich Bestandteil anderer Sachen sind, nicht gegen unbefugtes Nachahmen geschützt werden. Diese Regelung soll rückwirkend auch für bereits registrierte Gebrauchsmuster gelten, weshalb mit Klagen gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Eigentums gerechnet wird.

 

Internationales Urheberrecht: Ratifizierung der WIPO -Internetverträge durch die EU Mitgliedsstaaten

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01/2010

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) wurde 1967 errichtet, mit dem Ziel das geistige Eigentum durch Zusammenarbeit zwischen den Staaten und die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen weltweit besser zu schützen. Inzwischen gehören der WIPO 184 Mitgliedsstaaten in der gesamten Welt an. Die WIPO fungiert zum einen als diplomatische Konferenz für ihre Mitgliedsstaaten, berät aber auch auf explizierten Wunsch bei der Erstellung von Gesetzesänderungsentwürfen und Implementierungen.

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Aktuell

Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen C-495/10) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG nicht auf Dienstleister anwendbar ist. Aus diesem Grund ist eine nationale Regelung, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters für Schäden durch ein von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwendetes fehlerhaftes Produkt vorsieht, neben der Herstellerhaftung nach der oben genannten Richtlinie zulässig. Allerdings muss für die Beteiligten die Möglichkeit unberührt bleiben, den Hersteller in Anspruch zu nehmen.

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