Cross Border Insolvency Team in Germany 2011

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website-logo_award_2011bunk-alliance Rechtsanwälte ist erfreut, Ihnen in diesem Jahr mitteilen zu dürfen, dass wir zum zweiten Mal in Folge durch das Magazin Corporate International aus Großbritannien mit der Auszeichnung „Cross Border Insolvency Team in Germany" geehrt wurden. Wie bereits im Vorjahr hat das angelsächsische Finanzmagazin, das zu einem der führenden Magazine in seinem Bereich zählt, bunk-alliance Rechtsanwälte als eine der Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen ausgezeichnet, die in den letzten 12 Monaten durch herausragende Arbeit in ihrem Tätigkeitsfeld international auf sich aufmerksam machen konnten. Die Verleihung der Auszeichnung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zeigt dabei nicht nur die erfolgreiche Arbeit unseres Teams, insbesondere in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren auf, sondern verdeutlicht auch die Kontinuität unserer Leistungen, sowie den vorausschauenden und an einer langfristigen Lösung interessierten Beratungsansatz der Kanzlei.

Ansprechpartner: Dr. Artur Bunk MLE, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Aktuell

Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen C-495/10) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG nicht auf Dienstleister anwendbar ist. Aus diesem Grund ist eine nationale Regelung, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters für Schäden durch ein von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwendetes fehlerhaftes Produkt vorsieht, neben der Herstellerhaftung nach der oben genannten Richtlinie zulässig. Allerdings muss für die Beteiligten die Möglichkeit unberührt bleiben, den Hersteller in Anspruch zu nehmen.

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