Kanzlei El-Gammal - Kooperationspartner in Ägypten

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Im Anschluss an unsere Ankündigung im März diesen Jahres freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit der Anwaltskanzlei El- Gammal in Ägypten eine Kooperation eingegangen sind, die es uns ermöglicht, Sie als unseren Mandanten im Bedarfsfall auch in Ägypten bzw. von dort aus in anderen arabischen Ländern mit einem kompetenten und erfahrenen lokalen Anwaltsteam begleiten zu können.



Bei der Kanzlei El-Gammal handelt es sich um eine im Jahr 1970 gegründete und damit eine der ersten Anwaltskanzlei in Ägypten und im Mittleren Osten, die internationale Rechtsberatung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern oder Repräsentanzsbüros betrieb. Hauptgebiete des Tätigkeitsbereichs der El- Gammal Law Firm sind das Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Steuerrecht, gewerblicher Rechtsschutz und die Prozessführung inklusive Schiedsgerichtsbarkeit.

Soweit Sie sich also mit dem Gedanken tragen, Ihre Geschäftsaktivitäten auch auf den ägyptischen Raum bzw. den Mittleren Osten zu erweitern oder vielleicht sogar bereits vor Ort sind, können wir Ihnen bei Bedarf in Zusammenarbeit mit unserem lokalen Partner auch dort gerne beratend zur Seite stehen.


 

Aktuell

Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen C-495/10) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG nicht auf Dienstleister anwendbar ist. Aus diesem Grund ist eine nationale Regelung, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters für Schäden durch ein von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwendetes fehlerhaftes Produkt vorsieht, neben der Herstellerhaftung nach der oben genannten Richtlinie zulässig. Allerdings muss für die Beteiligten die Möglichkeit unberührt bleiben, den Hersteller in Anspruch zu nehmen.

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