EuGH: Produkthaftungsrichtlinie nicht auf Dienstleister anwendbar

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Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen C-495/10) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG nicht auf Dienstleister anwendbar ist. Aus diesem Grund ist eine nationale Regelung, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters für Schäden durch ein von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwendetes fehlerhaftes Produkt vorsieht, neben der Herstellerhaftung nach der oben genannten Richtlinie zulässig. Allerdings muss für die Beteiligten die Möglichkeit unberührt bleiben, den Hersteller in Anspruch zu nehmen.

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Ankündigungen

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Nach dem überaus erfolgreichen Verlauf der 1. Jahreskonferenz der Schulen des Deutschen Rechts im letzten Jahr, findet die 2. Jahreskonferenz vom 23. bis 25. März 2012 statt. Dr. Bunk wird eine Präsentation zum Thema "Grenzüberschreitende Insolvenzfälle – aus der Praxis eines Rechtsanwalts" halten. Wenn Sie Interesse an diesem Thema oder an der 2. Jahreskonferenz der Schulen des Deutschen Rechts insgesamt haben, können Sie weitere Informationen auf der Seite www.rewi.europa-uni.de/SPNKonferenz erhalten. Gerne übersenden wir Ihnen auch weitere Informationen auf Nachfrage.

 

D: Markenrechtsverletzungen auf Online-Marktplätzen

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Der Bundesgerichtshof hat eine weitere Entscheidung erlassen, in der er seine bisherige Rechtsprechung zur Haftung der Betreiber von Online-Marktplätzen weiterführt.
Auf der Internetplattform eBay waren durch einen der dortigen Verkäufer Produkte unter den Marken „Echo Davidoff" und „Davidoff Cool Water Deep" (sogenannte Stiftparfüms) zur Versteigerung angeboten worden. EBay stellt auf seiner Plattform ein sog. VeRI-Programm zur Verfügung, durch das Schutzrechtsinhaber rechtsverletzende Angebote beanstanden können und bei einer entsprechenden Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung eine Sperrung des Angebots des Verkäufers durch eBay erreichen können. Des Weiteren gibt eBay dem Schutzrechtsinhaber danach die Möglichkeit, die Daten des Verkäufers über das VeRI-Programm abzufragen.

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Kanzlei El-Gammal - Kooperationspartner in Ägypten

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Im Anschluss an unsere Ankündigung im März diesen Jahres freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit der Anwaltskanzlei El- Gammal in Ägypten eine Kooperation eingegangen sind, die es uns ermöglicht, Sie als unseren Mandanten im Bedarfsfall auch in Ägypten bzw. von dort aus in anderen arabischen Ländern mit einem kompetenten und erfahrenen lokalen Anwaltsteam begleiten zu können.

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Aktuell

Mit seinem Urteil vom 21.12.2011 (Aktenzeichen C-495/10) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG nicht auf Dienstleister anwendbar ist. Aus diesem Grund ist eine nationale Regelung, die eine verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters für Schäden durch ein von ihm im Rahmen seiner Dienstleistung verwendetes fehlerhaftes Produkt vorsieht, neben der Herstellerhaftung nach der oben genannten Richtlinie zulässig. Allerdings muss für die Beteiligten die Möglichkeit unberührt bleiben, den Hersteller in Anspruch zu nehmen.

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